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   BVerfG, 13.03.1997 - 1 BvR 116/97   

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BVerfG, 13.03.1997 - 1 BvR 116/97 (https://dejure.org/1997,9962)
BVerfG, Entscheidung vom 13.03.1997 - 1 BvR 116/97 (https://dejure.org/1997,9962)
BVerfG, Entscheidung vom 13. März 1997 - 1 BvR 116/97 (https://dejure.org/1997,9962)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Effektivität des Rechtsschutzes in der Zwangsvollstreckung aus einem vor dem Zivilgericht geschlossenen Vergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2167
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1997 - 1 BvR 116/97
    Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Überprüfung der fristgerecht angegriffenen Entscheidungen über die Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes im Klageverfahren (oben I 2 c) ist allerdings die Auswirkung der früheren Entscheidungen im Zwangsgeld- ebenso wie im Erinnerungsverfahren mit zu berücksichtigen (vgl. auch BVerfGE 82, 60 >83 f.< zum Fall einer verfassungswidrigen Rechtslage, die sich aus dem Zusammenwirken mehrerer gesetzlicher Regelungen ergibt).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1997 - 1 BvR 116/97
    Es kann davon ausgegangen werden, daß es mit der verfassungsrechtlichen Garantie eines effektiven Rechtsschutzes, die für zivilgerichtliche Verfahren aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip folgt (vgl. BVerfGE 88, 118 >123< m.w.N.), nicht vereinbar ist, wenn einem Rechtsinhaber die Durchsetzung seines Rechts in allen in Betracht kommenden Verfahrensarten jeweils ohne sachliche Prüfung mit der Begründung verwehrt wird, die Voraussetzungen für die Geltendmachung des Begehrens in dieser Verfahrensart lägen nicht vor (vgl. auch BVerfGE 57, 9 >21 f.<).
  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvR 1258/79

    Einlieferungsersuchen

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1997 - 1 BvR 116/97
    Es kann davon ausgegangen werden, daß es mit der verfassungsrechtlichen Garantie eines effektiven Rechtsschutzes, die für zivilgerichtliche Verfahren aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip folgt (vgl. BVerfGE 88, 118 >123< m.w.N.), nicht vereinbar ist, wenn einem Rechtsinhaber die Durchsetzung seines Rechts in allen in Betracht kommenden Verfahrensarten jeweils ohne sachliche Prüfung mit der Begründung verwehrt wird, die Voraussetzungen für die Geltendmachung des Begehrens in dieser Verfahrensart lägen nicht vor (vgl. auch BVerfGE 57, 9 >21 f.<).
  • BGH, 18.09.1992 - V ZR 86/91

    Unzulässiger Zug-um-Zug-Antrag bei erst noch festzustellendem Erwerbspreis -

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1997 - 1 BvR 116/97
    Daß einem auf den Abschluß eines Vertrages gerichteten Titel die für die Vollstreckung erforderliche Bestimmtheit fehlt, wenn die für die Leistung des einen Teils vorgesehene Gegenleistung in dem Titel nicht bestimmt ist, liegt von vornherein nahe und entspricht der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. ergänzend zu den im Beschluß des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts vom 16. Dezember 1996 >Seite 4< enthaltenen Nachweisen: BGH, NJW 1993, S. 324 >325<; NJW 1994, S. 586 >587<).
  • BGH, 15.10.1993 - V ZR 19/92

    Bestimmtheit eines Klageantrags; Rechtsstellung des Anschlußberufungsklägers

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1997 - 1 BvR 116/97
    Daß einem auf den Abschluß eines Vertrages gerichteten Titel die für die Vollstreckung erforderliche Bestimmtheit fehlt, wenn die für die Leistung des einen Teils vorgesehene Gegenleistung in dem Titel nicht bestimmt ist, liegt von vornherein nahe und entspricht der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. ergänzend zu den im Beschluß des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts vom 16. Dezember 1996 >Seite 4< enthaltenen Nachweisen: BGH, NJW 1993, S. 324 >325<; NJW 1994, S. 586 >587<).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2012 - 3 Kart 137/12

    Regulierungsbehördliche Anordnung der Übertragung des Eigentums an den für den

    Einem auf den Abschluss eines Vertrags gerichteten Titel fehlt jedoch die für die Vollstreckung erforderliche Bestimmtheit, wenn die für die Leistung des einen Teils vorgesehene Gegenleistung in dem Titel nicht bestimmt ist (BVerfG, Beschluss vom 13.03.1997, 1 BvR 116/97).
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